Hörtest Berlin

Hörtest in der Privatpraxis von Prof. Dr. König in Berlin

Der Mensch verfügt über fünf Sinne, die sich in Riechen, Schmecken, Fühlen, Sehen und Hören unterteilen. Dabei ist der Gehörsinn zuständig für die Orientierung in der Umwelt, unerlässlich für die Verständigung über die Sprache und versorgt uns mit Informationen aus unserer Umwelt, die wir nicht sehen können. Der Gehörsinn kann durch Krankheiten und andere Ursachen beeinträchtigt werden und das normale tägliche Leben wird beschwerlich. Mit Hörtest (Audiometrie), die zwischen subjektiven und objektiven Hörtest unterschieden werden, kann man Schweregrad, Art und Ursache der Hörminderung feststellen. Während der subjektive Hörtest auf Ihre Hilfe angewiesen ist, wird der objektive Hörtest ohne Ihre Mithilfe durchgeführt.

Bei der Erwähnung von Hörtests sollte man keinesfalls nur an die altersbedingte Schwerhörigkeit denken. Bei 3 von 1.000 Neugeborenen werden schon kurz nach der Geburt mittelgradige oder stärkere Hörstörungen festgestellt. Diese Hörstörungen können aber nur mit einem Neugeborenenhörscreening erfasst und behandelt werden. Ohne diese frühzeitige Untersuchung können sich später Einschränkungen entwickeln, die sich nur schwer ausgleichen lassen. Informieren Sie sich nachfolgend über die verschiedenen Hörtests, die Sie alle in unserem Praxisverbund Berlin durchführen lassen können.

Hörtest – Neugeborenenhörscreening

Wird eine Hörstörung so früh wie möglich erkannt, kann sie auch frühestmöglich behandelt werden. Da ein Säugling noch nicht aktiv an einem Hörtest teilnehmen kann, wird hier der objektive Hörtest angewandt, der auch bei einem schlafenden Baby durchgeführt werden kann. Für das Neugeborenenhörscreening kann man zwischen den Methoden der Messung der otoakustischen Emission und der Hirnstammaudiometrie wählen. Beide Methoden des Neugeborenenscreenings sind vollkommen schmerzfrei. Da Hörstörungen auch später auftreten können, ist es wichtig, dass Kleinkind auch nach einem unauffälligen Hörtest weiter zu beobachten und unter Umständen später noch einmal einem Hörtest zu unterziehen.

Subjektive Hörtests

Mit Hilfe der Stimmgabelprüfung kann der Patient auf eine Schwerhörigkeit untersucht werden, der entweder eine Störung der Schallempfindung zugrunde liegt oder aber die auf einer gestörten Schallleitung basiert. Dabei wird die Stimmgabel an verschiedenen Stellen des Kopfes aufgesetzt und zum Schwingen gebracht. Der Patient muss nun angeben, ob er die Töne auf beiden Ohren gleich laut hört. Dieser Hörtest wird auch „Weber-Versuch“ genannt.

Zu den subjektiven Hörtests gehört auch der „Rinne-Test“, der ebenfalls mit einer schwingenden Stimmgabel durchgeführt wird. Hier wird die Stimmgabel auf das Mastoid (Warzenfortsatz) aufgesetzt. Der Knochenhöcker befindet sich direkt hinter der Ohrmuschel.

Nur noch selten wird die Sprachabstandsprüfung angewandt. Hier wird der Abstand zwischen Patient und Sprecher gemessen, bei welchem noch verstanden wird.

Zu den wichtigen subjektiven Hörtests gehört das Tonaudiogramm. Hierbei werden dem Patienten Kopfhörer aufgesetzt und Töne in einer bestimmten Frequenz abgespielt. Bei jedem hörbaren Ton, drückt der Patient einen Knopf.

Alle subjektiven Hörtests sind vollkommen schmerzfrei und werden in unserem Praxisverbund Berlin durchgeführt.

Objektive Hörtests

In bestimmten Fällen reichen subjektive Hörtests nicht aus oder können nicht angewendet werden. Subjektive Hörtests sind zum Beispiel bei Säuglingen, Kleinkindern und Demenzkranken ungeeignet. Bei den objektiven Hörtests ist ein Mitwirken des Patienten nicht erforderlich. Zu den objektiven Hörtests gehören die Tympanometrie, die Messung der otoakustischen Emissionen und die Hirnstammaudiometri. Bei der Tympanometrie wird der Widerstand im Mittelohr gemessen. Der HNO Arzt führt dazu eine Sonde in den äußeren Gehörgang ein und schließt diesen luftdicht ab. Die Sonde gibt einen Ton ab und registriert gleichzeitig den zurückgeworfenen Schall. Anhand der Messung des Echos kann untersucht werden, inwieweit das Mittelohr funktionsfähig und gesund ist.

Die Messung der Otoakustischen Emissionen eignet sich als Screening-Methode bei Säuglingen und Kleinkindern.

Die Hirnstammaudiometrie, die auch als elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA) bezeichnet wird, zeichnet die Aktivitäten des Hirnstamms auf. Dazu werden dem Patienten über einen Kopfhörer Klicktöne vorgespielt. Über das angeschlossene Elektroenzephalogramm (EEG) wird dann die Hirnaktivität gemessen.

Auch diese genannten Hörtests sind vollkommen schmerzfrei.

Hörtest – wann sollte ein Hörtest gemacht werden?

Viele Patienten fragen uns, wann ein Hörtest angebracht ist. Im Rahmen der frühkindlichen Hörstörungen sind Neugeborenenhörscreenings notwendig, um frühzeitig Fehlfunktionen des Ohres festzustellen.

Später können Hörtests bei Menschen jeden Alters durchgeführt werden und immer dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie schlecht hören. Warten Sie mit einem Hörtest nicht zu lange, denn nicht nur bei Neugeborenen gilt, je früher eine Hörminderung erkannt wird, umso besser kann sie behandelt werden.

Außerdem sind regelmäßige Hörtests in allen Berufen notwendig, in denen Menschen Lärm ausgesetzt sind. Wenn Sie Probleme mit dem Hören haben, zahlen die Krankenkassen den Hörtest. Lassen Sie sich in unserer HNO Privatpraxis in Berlin zu allen Fragen der Hörtests ausführlich beraten.